DFB-Bundesgericht bestätigt Pokalausschluss von Dynamo Dresden

Der Fussballclub der sächsischen Landeshauptstadt Dynamo Dresden bleibt für den DFB-Pokal 2013/14 gesperrt.Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes bestätigte nach einer mehr als sechsstündigen Berufungsverhandlung am 07.03.2013 ein entsprechendes Urteil aus dem Dezember 2012. «Die Entscheidung ist die Folge einer Kette von Fehlleistungen der Anhänger des Vereins», sagte der Vorsitzende Richter Goetz Eilers zur Begründung. Vor einem Jahr hatte der Zweitliga-Club einen Pokal-Ausschluss in ähnlicher Situation noch abwehren können.

Auslöser des Verfahrens war die wiederholte Randale von Dresdener Anhängern rund um das Pokalspiel bei Hannover 96 am 31.10.2012. Damals gab es insgesamt neun Verletzte, 21 Festnahmen und einen Großeinsatz von rund 1.000 Polizisten.

Dynamo Dresden hatte sich mit dem Argument verteidigt, dass ein Verein nicht für das Verhalten einzelner Fans bestraft werden kann.

Das DFB-Bundesgericht folgte in seinem Urteil aber der Argumentation des DFB-Kontrollausschusses. «Vereine und Anhänger stellen eine Einheit dar. Für ein Verschulden der Anhänger sind die Vereine haftbar zu machen. Dieser Grundsatz ist für die Verbände unverzichtbar» , so die Begründung des Vorsitzenden Richters . Der DFB müsse weiter gewährleisten, dass Fußballspiele auch in einem sicheren Rahmen stattfänden.

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