Neue Unterhaltsbeträge seit 2017

Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt seit dem 1. Januar 2017 bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 342 Euro statt bisher 335 Euro, für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) 393 Euro statt bisher 384 Euro und für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) 460 Euro statt bisher 450 Euro monatlich.
Der Bedarf eines volljährigen Kindes (vierte Altersstufe) ermittelt sich nach den Bedarfssätzen der dritten Altersstufe zuzüglich der Differenz des Bedarfs der zweiten Altersstufe zur dritten Altersstufe. Er beträgt in der ersten Einkommensgruppe 527 Euro, statt bisher 516 Euro.
Die Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe (1501 – 5100 Euro netto) sind entsprechend der Steigerung des Mindestunterhalts angepasst worden.

Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen.
Dieses beträgt seit dem 1. Januar 2017 für das erste und zweite Kind 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 223 Euro.

‹ zurück